Wärmepumpen Förderung in Hessen 2025: Programme, Zuschüsse und Voraussetzungen

In Hessen stehen Haus- und Wohnungseigentümern staatliche Fördermöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen zur Verfügung.
Die Zuschüsse und Kredite unterstützen sowohl den Neubau als auch die Sanierung bestehender Gebäude.
  • Förderungen können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für die Anschaffung einer Wärmepumpe abdecken
  • Das BAFA ist für Zuschüsse zuständig, KfW für ergänzende Kredite
  • Frühzeitige Antragstellung vor Maßnahmenbeginn ist Pflicht

Welches sind die wichtigsten Förderprogramme für Wärmepumpen in Hessen?

Die wichtigste staatliche Unterstützung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt.

Das BAFA ist zuständig für direkte Zuschüsse für förderfähige Kosten im Programm BEG EM 458. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, kann aber durch verschiedene Boni auf bis zu 70 Prozent steigen.

Die KfW ergänzt diese Förderung mit zinsgünstigen Krediten in den Programmen 358/359. Diese Ergänzungskredite können mit BAFA-Zuschüssen kombiniert werden und bieten bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Wir von greenblocks unterstützen dich bei der Antragstellung, damit du die maximal mögliche Förderung bekommst.

Welche Wärmepumpen und Technologien werden gefördert?

Förderfähig sind Wärmepumpen, die Wärme aus Luft, Wasser oder dem Erdreich nutzen. Dazu zählen Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen.

Welche Voraussetzungen und technische Anforderungen müssen erfüllt sein?

abhängig145 % bei 35°C; 125 % bei 55°C

180 % bei 35°C; 140 % bei 55°C

180 % bei 35°C. 140 % bei 55°C

181 % bei 12 kW; 150 % über 12 kW

Wärmepumpen
Typ
Mindest
JAZ
ETAs
Anforderungen
Besondere Hinweise
Luft-Wasser 3,0 145% bei 35°C;
125% bei 55°C
Hohe Effizienz nötig
Sole-Wasser
(Erdwärme)
3,5 180% bei 35°C;
140% bei 55°C
Erdsonden oder Flächenkollektor
Wasser-Wasser 3,5 180% bei 35°C;
140% bei 55°C
Genehmigungspflichtig
Split-Klimageräte abhängig 181% bis 12kW;
150% über 12kW
Reversible Geräte

Welche Voraussetzungen und technische Anforderungen müssen erfüllt sein?

Die Förderung gilt nur für förderfähige Anlagen, die von einem Fachbetrieb installiert werden. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Zentrale technische Anforderungen:

    1. Mindest-Jahresarbeitszahl je nach Wärmepumpentyp (siehe Tabelle)
    2. Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) nach EU-Verordnung
    3. Erfassung und Anzeige verbrauchter/erzeugter Energiemengen
    4. Schnittstelle für netzdienlichen Betrieb („SG Ready“ oder „VHP Ready“)
    5. Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Einstellung der Heizkurve
    6. Wärmepumpe muss in der BAFA-Liste förderfähiger Geräte aufgeführt sein

Förderfähige Kosten umfassen Anschaffung, Installation, Erdarbeiten und notwendige Umbauten an der Heizungsanlage. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro.

Wie hoch sind Förderquoten und maximale Zuschüsse?

Die Grundförderung des BAFA beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Durch verschiedene Boni kann der Fördersatz deutlich steigen:

Maximale förderfähige Kosten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit
  • 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit

Bonusbedingungen im Detail:

  • Geschwindigkeitsbonus (20%): Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer fossilen Heizung
  • Einkommensbonus (30%): Für selbstnutzende Eigentümer bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro
  • Effizienzbonus (5%): Bei natürlichem Kältemittel oder Sole-/Wasser-Wärmepumpen
Förderbestandteil Zuschuss in % der förderfähigen Kosten
Grundförderung BAFA

Geschwindigkeitsbonus

Einkommensbonus

Effizienzbonus

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

maximaler Zuschuss

30 %

+ 20 %

+ 30 %

+ 5 %

+ 5 %

70 %

Wie ist der Ablauf der Antragstellung und welche Unterlagen sind erforderlich?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Installation gestellt werden. Zuständig für Wärmepumpen-Zuschüsse ist das BAFA, nicht die KfW. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Korrekter Antragsprozess:

  • Maßnahme planen und Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung inkl. Umsetzungsdatum schließen
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Heizungsbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten (EEE) erstellen lassen
  • Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen (ab 27.02.24 selbstgenutzte EFH, ab 28.05.24 MFH + WEG, ab 27.08.24 vermietete EFH)
  • Nach Förderzusage Maßnahme umsetzen (vorher auch auf eigenes Risiko möglich)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Heizungsbetrieb oder EEE erstellen lassen und mit Nachweisen einreichen

Erforderliche Dokumente:

  • Vollständiges Antragsformular
  • Kostenvoranschlag des Fachbetriebs
  • Technische Daten der Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl, Leistung, ETAs)
  • Nachweis über den Anteil erneuerbarer Energien (mindestens 65%)
  • BzA mit technischen Nachweisen zur Effizienz der Anlage
  • Bei Geschwindigkeitsbonus: Nachweis über Austausch alter Heizung

Wie kann ich eine energetische Sanierung mit erneuerbaren Energien kombinieren?

Die BEG-Förderung lässt sich mit weiteren Maßnahmen der energetischen Sanierung kombinieren. Das erhöht die Gesamteffizienz und kann zusätzliche Fördermittel erschließen.

Kombinierbare Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Dach oder Fassade (BEG EM für Gebäudehülle)
  • Installation von Solarthermieanlagen
  • Einbindung von Photovoltaikanlagen (KfW 270)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Wer mehrere Einzelmaßnahmen bündelt, kann ein Effizienzhaus-Niveau erreichen. In diesem Fall sind höhere Fördersätze über das BEG WG-Programm (KfW 261) möglich.

Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) kann zusätzlich zu den BAFA-Zuschüssen genutzt werden und bietet bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit langen Laufzeiten.

Häufig gestellte Fragen:

Die Wärmepumpenförderung in Hessen 2025 bietet finanzielle Unterstützung für den Austausch alter Heizsysteme.
Dies sind die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema:

Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die erneuerbare Wärmequellen wie Luft, Wasser oder Erdreich nutzen.

Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist Pflicht. Zudem muss die Anlage bestimmte Effizienzwerte erreichen. Weitere Details finden sich in den offiziellen Vorgaben zur Wärmepumpe Förderung 2025.

Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.

Der genaue Prozentsatz hängt von Faktoren wie der Art der Wärmepumpe, dem Zeitpunkt des Austauschs und zusätzlichen Effizienzmaßnahmen ab. Laut Hessenschau soll die Unterstützung auch 2025 bestehen bleiben.

Zuerst muss ein Angebot eines Fachbetriebs vorliegen, das die technischen Anforderungen erfüllt. Wir von greenblocks helfen dir dabei in allen notwendigen Schritten.
Danach wird der Antrag bei der zuständigen Stelle, wie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, eingereicht.

Die Grundstruktur der Förderung bleibt bestehen, jedoch wurden einige technische Anforderungen angepasst.

So ist der hydraulische Abgleich nun verbindlich vorgeschrieben, und der Fokus liegt stärker auf dem Einsatz erneuerbarer Wärmequellen. Die Fördersätze sind ähnlich wie 2024, können aber je nach Maßnahme variieren.

Erforderlich sind ein vollständiges Antragsformular, ein Kostenvoranschlag des Fachbetriebs und technische Nachweise zur Effizienz der Anlage.

Zusätzlich müssen Eigentumsnachweise und gegebenenfalls Nachweise über den Austausch einer alten Heizung eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale Hessen kann bei der Prüfung der Unterlagen ebenso unterstützen, wie unsere Spezialisten von greenblocks.

Jetzt ist die beste Zeit,
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