Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der greenblocks GmbH für PV-Anlagen, Sanierung, Wärmepumpen, Ladestationen und Energieberatung 

Form 

§ 1 Geltung der Bedingungen 

 

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten sowohl für Verbraucher (Privatkunden) im Sinne von § 13 BGB als auch für Unternehmer (Gewerbekunden) im Sinne von § 14 BGB. Die AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

1.2 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben und der Kunde auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hinweist. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

Form 

§ 2 Angebot und Annahme 

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge gelten erst als abgeschlossen, wenn das vom Kunden unterschriebene Angebot oder die Bestellung schriftlich bestätigt wurde. 

 

2.2 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers. 

 

2.3 Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die mittels Software zur Simulation von Photovoltaik-Anlagen erstellt wurden, sind prognostisch und nicht Vertragsbestandteil. Alle erstellten Prognosen basieren auf veröffentlichten Daten, die sich ändern können und keine Garantie für zukünftige Erträge darstellen. 

 

2.4 Technische Anpassungen nach Vertragsabschluss: Sollte es während der Detailplanung oder der Ausführungsphase aufgrund technischer Anforderungen notwendig sein, das Angebot anzupassen (z.B. durch Veränderungen in der technischen Planung oder der baulichen Gegebenheiten vor Ort), wird die greenblocks GmbH den Kunden umgehend informieren. Anpassungen des Angebots aufgrund solcher technischer Anforderungen erfolgen nach Rücksprache mit dem Kunden, ohne dass daraus Mehrkosten für die greenblocks GmbH entstehen, sofern die Anpassungen durch den Auftragnehmer erforderlich wurden. 

 

2.5 Zählertausch: Falls der Versorger einen Zählertausch vorschreibt, können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Versorger direkt mit dem Kunden abgerechnet werden. Sollte der Versorger darauf bestehen, dass ein Techniker der greenblocks GmbH den Zählertausch physisch vor Ort begleitet, wird dies dem Kunden gesondert durch die greenblocks GmbH in Rechnung gestellt. 

 

2.6  Preisanpassung bei Materialknappheit und Preissteigerungen: Sollte es aufgrund von unvorhersehbaren Preissteigerungen bei Material, Transport oder anderen externen Faktoren zu einer Erhöhung der Kosten kommen, ist die greenblocks GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis im angemessenen Rahmen anzupassen. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert und kann den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Preisanpassung kündigen, falls er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist. 

Form 

§ 3 Auftragsumfang 

 

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

3.2 Die greenblocks GmbH ist berechtigt, vertragliche Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde hat keine Ansprüche auf direkte Leistung durch die greenblocks GmbH.

3.3 Die greenblocks GmbH weist darauf hin, dass die Festpreisgarantie für die angebotene Leistung gilt und nicht darüber hinaus. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten können geringfügige Schäden an der Bausubstanz entstehen, insbesondere bei Bohrungen und Befestigungen. Für deren fachgerechte Behebung ist der Kunde selbst verantwortlich.

3.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere statische Anforderungen sowie die Eignung der Bausubstanz. Falls zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts erforderlich sind, trägt der Kunde die entstehenden Kosten.

3.5 Der Kunde ist für die Überprüfung der Gebäudestatik verantwortlich. Diese Überprüfung kann auf Wunsch des Kunden von der greenblocks GmbH gegen entsprechende Vergütung beauftragt werden.

3.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass am Installationsstandort eine kabelgebundene Internet- und Netzwerkverbindung mit mindestens einem funktionsfähigen LAN-Port zur Verfügung steht.

3.7 Unvorhergesehene Mehraufwendungen oder Zusatzleistungen, die während der Ausführung notwendig werden, sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt.

3.8 Im Rahmen der Montage können Abweichungen zur Planung und zum Angebot festgestellt werden, z.B. in Bezug auf die Anzahl der montierbaren Module. Die greenblocks GmbH haftet nicht für solche Abweichungen, nicht montierte Komponenten werden dem Kunden gutgeschrieben.

3.9 Unvorhersehbare Bauhindernisse: Sollten während der Bauausführung unvorhergesehene Hindernisse auftreten, die nicht im Verantwortungsbereich der greenblocks GmbH liegen (z.B. Bodenverhältnisse, nicht bekannte Versorgungsleitungen oder statische Probleme), trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten und eventuelle Verzögerungen.

 

Form 

§ 4 Abnahme und Gewährleistung 

 

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Kunden sind verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen, anderenfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt und Mängelansprüche sind ausgeschlossen. 

 

4.2 Der Kunde hat der greenblocks GmbH oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben, um Gewährleistungsarbeiten durchzuführen. 

 

4.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Gewährleistung, falls Schäden durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte entstehen. 

 

4.4 Die greenblocks GmbH haftet im Falle einer berechtigten Mängelanzeige entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn. 

 

4.5 Garantieansprüche für Produkte von Drittherstellern sind direkt beim Hersteller geltend zu machen. Die greenblocks GmbH übernimmt nur die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gewährleistung. 

 

4.6 Beschädigungen am Eigentum des Kunden während der Montage müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gemeldet werden. Danach ist eine Haftung der greenblocks GmbH ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. 

 

4.7 Formelle Abnahme: Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Abschluss unverzüglich zu prüfen. Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen, gilt die Leistung als abgenommen. Auf Wunsch der greenblocks GmbH kann eine förmliche Abnahme mit Protokoll erfolgen. 

Form 

§ 5 Pflichten des Kunden 

 

5.1 Erdarbeiten, die zur Projektumsetzung notwendig sind, sind kundenseitig zu erledigen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. 

 

5.2 Der Kunde ist für den Abschluss eines Vertrags mit dem örtlichen Netzbetreiber zur Einspeisung von Energie verantwortlich. 

 

5.3 Der Kunde muss, sofern erforderlich, eine Einspeisezusage des Netzbetreibers einholen. Die greenblocks GmbH kann diese im Auftrag des Kunden vornehmen, wobei alle anfallenden Kosten vom Kunden getragen werden. 

 

5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle baulichen und technischen Voraussetzungen für die Installation der Anlage (z.B. geeigneter Zählerschrank, Wandlerschrank, Statik, Untergrundgegebenheiten) vorliegen. 

 

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten, ist die greenblocks GmbH berechtigt, Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. 

Form 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen 

 

6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Unternehmer verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, während für Verbraucher die Preise die Mehrwertsteuer bereits beinhalten. 

 

6.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder Leistungserbringung ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. 

 

6.3 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen gestiegener Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. 

 

6.4 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Kosten aufgrund von unvorhergesehenen Mehraufwendungen, die im Zuge der Projektausführung entstehen, in Rechnung zu stellen. Eine gesonderte Beauftragung ist hierfür nicht notwendig. 

 

6.5 Zahlungsverzug: Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist die greenblocks GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Beträge einzustellen. Für die Dauer des Zahlungsverzugs können Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz erhoben werden. Zudem hat greenblocks das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Kunde mit der Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist. 

Form 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

 

7.1 Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der greenblocks GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und die greenblocks GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter zu informieren. 

 

7.2 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Er hat die greenblocks GmbH bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. 

Form 

§ 8 Lieferung und Montagetermine 

 

8.1 Montagetermine werden mit dem Kunden abgestimmt. Termine können sich aufgrund von Wetterbedingungen, Krankheit oder Verzögerungen bei Materiallieferungen verschieben. 

8.2 Die greenblocks GmbH haftet nicht für Projektverzögerungen, die durch längere Bearbeitungszeiten beim Netzbetreiber oder andere externe Faktoren verursacht werden. 

8.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen die greenblocks GmbH, die Liefer- oder Leistungsfristen entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. 

Form 

§ 9 Fördermittel 

 

9.1 Die greenblocks GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass Fördermittel durch Dritte bewilligt oder ausgezahlt werden. Ebenso kann die greenblocks GmbH keine Ansprüche der Fördersummen garantieren. Die in den Angeboten ggf. aufgeführten Förderbeträge sind lediglich zur Orientierung. Der Auftraggeber hat hierbei keinen Anspruch auf die im Angebot erwähnten Förderbeträge gegenüber der greenblocks GmbH. 

 

9.2 Die greenblocks GmbH wird bei der Planung und Ausführung der Leistungen die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung durch die KfW berücksichtigen. Eine Gewähr für den tatsächlichen Erhalt der Förderung oder für eine vollständige Auszahlung der Fördermittel wird jedoch nicht übernommen. 

Form 

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher 

 

10.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann. 

 

10.2 Der Widerruf ist in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) an die greenblocks GmbH zu richten. Die greenblocks GmbH wird alle erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zurückerstatten. 

10.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell gefertigten Waren, die nach speziellen Kundenspezifikationen angefertigt wurden. 

Form 

§ 11 Datenschutz 

 

11.1 Die greenblocks GmbH verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten. 

 

11.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung zu beantragen. 

 

11.3 Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. 

Form 

§ 12 Schlussbestimmungen 

 

12.1 Auf alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

 

12.2 Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der greenblocks GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.

 

Stand: 17.01.2025